SCHADEN- und WERTGUTACHTEN

Besuch? SEGEBERGER CHAUSSEE 3, 22850 NORDERSTEDT (Kreisel Ochsenzoll/Einfahrt Europcar)

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SCHADEN- und WERTGUTACHTEN

  • Unfallschadengutachten (Haftpflichtschaden -> Erklärung s. FAQ)
  •  Wertgutachten
  • Reparaturkalkulation
  • Bewertung von Leasingfahrzeugen
  • Leasingrücknahmegutachten
  • Gebrauchtwagengutachten / Gebrauchtwagenzertifikate
  • Bewertung von Kraftfahrzeugen
  • Bewertung von Old- und Youngtimern
  • Oldtimergutachten 

Gebrauchtwagen-Check

Sie wollen sich ein neues Fahrzeug kaufen, sind sich aber unsicher, ob die Angaben des Verkäufers realistisch sind oder wie der technische Zustand des Fahrzeuges ist? Sie benötigen eine ehrliche und unabhängige Meinung zum Zustand des PKW´s? Wir prüfen das Fahrzeug vor Ort beim Verkäufer in Hamburg und Umkreis (Norderstedt/Henstedt-Ulzburg/Kaltenkirchen/Quickborn/Pinneberg etc) oder in unserer Gutachtenstation. Sie erhalten von uns ein Gebrauchtwagengutachten innerhalb von 1-2 Tagen nach Besichtigung per Mail / Post.

Eine Investition die sich lohnt! Denn nichts ist ärgerlicher als wenn der Fahrspaß zum Alptraum wird und sich der Kauf zum Groschengrab entwickelt.

Voraussetzungen:

– Fahrzeugwert (Kaufpreis) max. 30.000,00€

– Fahrzeugalter 0-25 Jahre

– zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5t

Preis Gebrauchtwagengutachten ab 119,00€ inkl. gesetzl. MwSt.

Wertgutachten

Ein Vollgutachten ist grundsätzlich bei Tuning, umgebauten Fahrzeugen, Oldtimern, restaurierten Fahrzeugen oder bei einem Marktwert von mehr als 50.000 € empfehlenswert.

Für die Versicherungseinstufung von Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 50.000 € bieten wir Ihnen die Kurzbewertung an. Dieses Zertifikat ist auf diese Fahrzeuge perfekt zugeschnitten.

Oldtimergutachten

Seit der Oldtimer-Richtlinie von 2011 kann ein Fahrzeug nur dann als Oldtimer eingestuft werden, wenn es nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurde oder in den Verkehr gekommen ist. Das Alter alleine reicht aber bekanntlich nicht.

Eine Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des roten 07- und des H-Kennzeichens erforderlich. Die Bewertung können alle in Deutschland amtlich anerkannten Überwachungsinstitutionen durchführen.

Sieben Fragen zur Oldtimer-Richtlinie

Fragen Sie uns an zu den sieben Fragen der Oldtimer-Richtlinie:

1. Welche Kriterien werden an das Fahrzeug gestellt?

Gute Pflege und Erhaltungszustand, also besser als normale alte“ Fahrzeuge.

Die Hauptbaugruppen müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein.

Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.

2. Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind.

Technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe für zulässig erklärt wurden.

Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden.

3. Wie kann die Originalität der technischen oder optischen Änderungen vom Halter nachgewiesen werden?

Originalitätsnachweise können beispielsweise folgende Dokumente sein:

– damalige Gutachten

– Fahrzeugbrief (oder Zulassungsbescheinigung Teil II) eines Fahrzeugs desselben Typs

– damalige Herstellerfreigaben

– einschlägige Fachliteratur

– fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen, Originalprospekte)

– geeignete Presseveröffentlichungen(z. B. Vorstellungen, Testberichte).

4. Muss ein als Oldtimer eingestuftes Fahrzeug zur HU/AU?

Mit H-Kennzeichen: Ja, auch diese Fahrzeuge unter liegen der periodischen Überwachung. Bei Benzinern ab dem 1. Juli 1969 und bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ab dem 1. Januar 1977 beinhaltet die turnusmäßige Hauptuntersuchung auch eine Abgasuntersuchung.

Mit rotem 07-Kennzeichen: Nein, diese Fahrzeuge unterliegen nicht der periodischen Überwachung. Die Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs liegt  ausschließlich beim Halter und beim Fahrer. ( Ausnahmen sind je nach zuständiger Zulassungsstelle möglich.)

5. Erhalten auch Fahrzeuge mit Nachrüst-Kat ein H- oder rotes 07-Kennzeichen?

Ja, die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen ist aus Umweltschutzgründen generell erlaubt, wenn deren Zulässigkeit nachgewiesen werden kann.

6. Welche Möglichkeiten der Zulassung außer dem H-Kennzeichen gibt es noch?

Saisonkennzeichen, Saisonkennzeichen als Oldtimer-H-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, reguläres amtliches Kennzeichen, Wechselkennzeichen, 07-Kennzeichen (rote Nummer).

7. Wie viel Steuern lassen sich mit einem H-Kennzeichen sparen?

Mit der Einstufung als Oldtimer beginnt bei Dieselfahrzeugen das Steuersparen bereits bei einem Hubraum von 600 cm³.

Benziner sparen ab 800 cm³ – jeweils im Vergleich zur regulären Zulassung.

Aber selbst im Vergleich zum Saisonkennzeichen (für einen Zulassungszeitraum von sieben Monaten pro Jahr) bringt das H-Kennzeichen in aller Regel eine Steuerersparnis: bei Dieselfahrzeugen bereits ab einem Hubraum von 900 cm³ und bei Benzinern ab 1.400 cm³.

(Quelle Krafthand 03/2018)

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